Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung auf elektronischem Wege ist verpflichtend
Finanzgericht: Diffuse Sicherheitsbedenken oder der Aufwand bei der Nutzung des Elster-Systems sind kein Grund für einen Härtefall Ein Rechtsanwalt aus Norddeutschland hatte bis einschließlich 2005 über seinen Steuerberater seine gewerbliche Steuererklärung und entsprechend auch seine Umsatzsteuervoranmeldungen auf dem Papierwege abgegeben. Dies setzte er in 2006 zunächst fort.
Die Aufforderung des Finanzamtes, die Anmeldung elektronisch abzugeben wies der [...]
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