Achtung Fristablauf: Vorsteuervergütung für 2011 muss bis 30.9. beantragt werden
Nur noch wenig Zeit bleibt den Unternehmen bzw. ihren Steuerberatern, um die Erstattung von im EU-Ausland angefallener Umsatzsteuer für das Jahr 2011 zu beantragen. Die Frist für die Vorsteuervergütung endet am 30. September 2012.
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