Alle Jahre wieder: Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen 2009
Zum Ende des Kalenderjahrs müssen Arbeitgeber das Lohnkonto Ihrer Mitarbeiter abschließen und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung übermitteln. Die nachfolgenden Änderungen und Besonderheiten sind beim Abschluss des Lohnsteuerabzugs 2009 unbedingt zu beachten.
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