Allgemeines und Schätzungsmethoden
Die Finanzverwaltung ist gem. § 162 AO befugt, unter gewissen Voraussetzungen Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Dabei hat diese Regelung in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. In der letzten Zeit haben sich hierbei hinsichtlich der Schätzung einige neue Entwicklungen ergeben, die nachfolgend im Anschluss an eine zusammengefasste Darstellung der gesetzlichen der Grundlagen erörtert werden.
Powered by Reisesuchmaschine