Altersrentenbesteuerung – Anwendung der Öffnungsklausel (BFH)
Der BFH nimmt zu den Voraussetzungen der sog. „Öffnungsklausel“ Stellung. - Der gesetzlich geforderte Zehnjahreszeitraum der Öffnungsklausel ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
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