Altverbindlichkeiten: Gewinnmindernde Rücklage bei unterlassener Abzinsung im Erstjahr (BFH)
Werden Darlehen, die bereits in der Bilanz zum 31.12.1998 enthalten waren, erstmals im Wege der Bilanzberichtigung in der Bilanz zum 31.12.2002 abgezinst, kann für den hierbei entstehenden Gewinn eine den Gewinn mindernde Rücklage in Höhe von 6/10 gebildet werden.
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