Angemessenheitsprüfung: Kein Betriebsausgabenabzug für Gegenstände in Luxusausführung (FG)
Das FG Rheinland-Pfalz hat aktuell zur Frage der Angemessenheit von Betriebsausgaben Stellung genommen. Im Urteilsfall ging es um die Anerkennung eines Luxus-Handys als Betriebsausgaben.
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