Anliegerbeiträge zum Straßenausbau sind keine haushaltsnahen Handwerkerleistungen
Das deutsche Steuerrecht sieht eine Steuermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG vor, wodurch bis zu 20 % des in Rechnung gestellten Arbeitslohns direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden können. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich jetzt mit der Frage beschäftigen, ob diese Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen auch für Anliegerbeiträge zum […]
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