Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben ohne DBA (BFH)
Für einen in den Niederlanden steuerpflichtigen Erwerb führt die Berücksichtigung von dort besteuerten Vorerwerben nicht zu einer Anrechnung der für die gesamten Vorerwerbe gezahlten niederländischen Steuer. Die niederländische Schenkungsteuer ist nur insoweit anzurechnen, als sie auf den besteuerten Letzterwerb entfällt.
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