Anrechnungs- und Halbeinkünfteverfahren: Übergangsregelungen verfassungswidrig! (BVerfG)
Die Umgliederung des Körperschaftsteuerguthabens aus dem Übergang zum Halbeinkünfteverfahren im Jahre 2001 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute veröffentlicht. Wir informieren über die Hintergründe und die Auswirkungen.
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