Antrag auf Grundsteuererlass muss bis zum 31. März 2017 gestellt werden
Bei einem Mietausfall infolge eines Leerstands der Immobilie kann der Vermieter einen Grundsteuererlass beantragen. Dann wird die vom Vermieter zu zahlende Grundsteuer um bis zu 50 % reduziert. Doch aufgepasst! Der Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2016 muss bis spätestens zum 31. März 2017 bei den Städten und Gemeinden vorliegen. Darauf weißt […]
Powered by Suchmaschinenoptimierung