Arbeitnehmerveranlagung: Werbungskostenabzug bei umgewidmeten Arbeitsmitteln (FG)
Bei einer Umwidmung von Arbeitsmitteln sind die Anschaffungskosten auf die Gesamtnutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Umwidmung zu verteilen. Als AfA in Form von Werbungskosten ist nur der Teil der Anschaffungskosten abziehbar, der auf die Zeit nach der Umwidmung entfällt.
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