Arbeitslohn: Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber (BFH)
Übernimmt der Arbeitgeber die Kurkosten des Arbeitnehmers, kommt eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine nicht der Lohnsteuer unterliegende Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse nicht in Betracht.
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