Arbeitszimmer: Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (BFH)
1. Bei einem Richter liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im Gericht und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.
2. Bei einem Hochschullehrer liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit in der Universität und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.
Powered by Suchmaschinenoptimierung