Aufwendungen für Unterbringung in einem Wohnstift: Außergewöhnliche Belastung? (BFH)
Aufwendungen einer nicht pflegebedürftigen Person, die mit ihrem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, sind keine außergewöhnlichen Belastung i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG.
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