Auslandsgruppenreise: Werbungskostenabzug setzt nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung vora
Ein anteiliger Werbungskostenabzug in Höhe des beruflichen Veranlassungsteils einer Auslandsgruppenreise ist nur möglich, wenn dieser hinsichtlich Dauer und Bedeutung nicht nahezu gänzlich hinter den privaten Anteil zurücktritt.
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