Außergewöhnliche Belastung: Begleitung der schwerbehinderten Ehefrau auf Kurzreisen (FG)
Die Aufwendungen für die Begleitung der schwerbehinderten Ehefrau durch den Ehemann bei mehrfachen jährlichen Kurzurlauben sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die von den Ehegatten durchgeführten Urlaube sich nicht von einem üblichen Familienurlaub unterscheiden.
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