Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung (FG)
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursachte Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung der Ehefrau steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind.
Powered by Versicherungsvergleich