Baden-Württemberg: EDV-Umstellung bei Finanzämtern
Von der Umstellung besonders betroffen sind die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung. Bei beiden fällt die EDV-Umstellung in den Zeitraum des Anmeldetermins für März 2011 bzw. das 1. Quartal. Die Angaben müssen bis zum 10. April beim Finanzamt eingehen.
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