Gem. § 203 Abs. 2 BewG hat das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.
Gem. § 203 Abs. 2 BewG gebe ich den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.
Die Deutsche Bundesbank hat für den Basiszins einen Wert von 1,10 % errechnet.
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