Bauwirtschaft: Anwendung des § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) (BMF)
Bei der Erbringung von Bauleistungen kann sich die Umsatzsteuerschuld nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger verlagern. Das BMF klärt Einzelheiten zum sog. Reverse-Charge-Verfahren.
Powered by Kreditvergleich