Das Landesamt für Steuern Bayern weist zur Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten ergänzend zu den Verwaltungsanweisungen in R 3.26 LStR (Begünstigte Tätigkeiten, Nebenberuflichkeit) auf…
Wer auf Social-Media-Kanälen aktiv ist und damit Geld verdient, muss steuerliche Folgen beachten. Das Bayerische LfSt stellt ein FAQ für Influencer zur Verfügung.
Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Verzinsung rückwirkend ab 1.1.2019 beschlossen. Bayerische Finanzämter werden im November 2022 rund zwei Millionen Zinsbescheide von Amts wegen übermitteln.…
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit einer aktualisierten Verfügung zur verbindlichen Auskunft Einzelfragen zur Antragstellung, zum (notwendigen) besonderen steuerlichen Interesse an der…
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