Behinderten-Pauschbetrag schließt Steuerermäßigung nach § 35a EStG aus
Steuerpflichtige mit einer Behinderung können den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG in Anspruch nehmen, der sich steuermindernd auf die Einkommensteuer auswirkt. Die Anwendung des Behinderten-Pauschbetrags schließt laut aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs allerdings eine zusätzliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG für darüber hinausgehende Pflegeaufwendungen aus. In dem vor dem Bundesfinanzhof verhandelten […]
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