Behinderungsbedingte Umbaukosten: Außergewöhnliche Belastung (BFH)
Aufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung einer Wohnung können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Zu der Frage, welche baulichen Maßnahmen durch die Behinderung veranlasst sind, ist gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten einzuholen.
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