Beruf des Steuerberaters: In Vollzeit ausgeübte Tätigkeit als angestellter Syndikus-Steuerberater v
Eine steuerberatende Tätigkeit im Angestelltenverhältnis (sog. Syndikus-Steuerberater) ist auch bei Vollzeitbeschäftigung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar und steht somit der Bestellung als Steuerberater nicht entgegen.
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