Berufsrecht: Steuerberatende Tätigkeit einer ehemaligen Finanzbeamtin vorläufig untersagt (OVG)
Eine ehemalige Finanzbeamtin kann nach ihrer Pensionierung nicht sofort eine steuerberatende Tätigkeit im Bereich ihres Finanzamtes aufnehmen. Die Untersagung dieser Tätigkeit durch den Dienstherren wird sofort wirksam, urteilt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
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