Besteuerung des Ruhegehalts eines in den USA lebenden früheren Geschäftsführers (BFH)
Das Ruhegehalt, das der zwischenzeitlich in den USA ansässige ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer inländischen KG für seine frühere Geschäftsführertätigkeit bezieht, kann nach DBA-USA 1989 nur in den USA besteuert werden.
Powered by Reisesuchmaschine