Betriebliche Gesundheitsförderung: Steuer- und beitragsfreie Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen. Der Freibetrag für Leistungen zur Gesundheitsförderung des Arbeitnehmers wurde zum 1.1.2020 auf 600 EUR jährlich angehoben.
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