Betriebsveranstaltung: 110 EUR-Freigrenze gilt auch bei Firmenjubiläum (FG)
Die Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer gilt ungeachtet des Anlasses der Betriebsveranstaltung und der Größe sowie der Bedeutung der Firmengruppe.
In die Berechnung der Freigrenze einzubeziehen sind die Kosten des Programms, des äußeren Rahmens der Veranstaltung und auch die Reisekosten.
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