Betriebsveranstaltung: Keine Anhebung der 110 EUR-Grenze wegen allgemeiner Preissteigerung (FG)
Eine Partnergesellschaft von Rechtsanwälten überschritt bei einem Sommerfest die Zuwendungsgrenze von 110 Euro pro Teilnehmer und machte geltend, dass die Grenze wegen der allgemeinen Preissteigerung dringend angehoben werden müsste. Die geforderte Anhebung von 70 % war dem Hessischen FG jedoch zu viel.
Powered by Versicherungsvergleich