Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs: Zuordnung entfernt liegender Grundstücke (BFH)
Ein mehr als 100 km von der Hofstelle entfernt liegendes Grundstück kann regelmäßig weder dem notwendigen noch dem gewillkürten Betriebsvermögen eines aktiv bewirtschafteten oder eines verpachteten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zugeordnet werden.
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