BFH Kommentierung: Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist setzt einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus
Nach Änderung eines Grundlagenbescheids wird die Zwei-Jahres-Frist für die Anpassung des Folgebescheids nur gehemmt, wenn der vom Folgebescheid Betroffene selbst die Änderung beantragt.
Powered by Börsen-Handelssysteme