BFH Kommentierung: Abzugsbeschränkung für betriebliche Termingeschäfte
Die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung umfasst nicht Termingeschäfte, die auf die physische Lieferung des Basiswerts gerichtet sind (entgegen BMF, Schreiben v. 23.9.2005, DB 2005 S. 2269). Die Beschränkung setzt keine Spekulationsabsicht voraus.
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