BFH Kommentierung: Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück
Die vertragliche Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstücks- und Gebäudeanteil ist der AfA-Berechnung zugrunde zu legen, sofern sie nicht zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt.
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