BFH Kommentierung: Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Die Aufwendungen sind nur abziehbar, wenn die Behandlung mit den Berufsordnungen der Ärzte und dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Demnach kann die Befruchtung von mehr als drei Eizellen zulässig sein.
Powered by Stromvergleich