BFH Kommentierung: Ausgleichszahlung für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit ist Arbeitslohn
Entschädigungszahlungen, die ein Arbeitnehmer für rechtswidrige geleistete Mehrarbeit erhält, sind kein Schadensersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Powered by Steuernachrichten