BFH Kommentierung: Bagatellgrenze für die Abfärberegelung
Die Einkünfte einer im Übrigen freiberuflich tätigen Personengesellschaft werden nicht zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert, wenn die Nettoumsätze aus gewerblicher Tätigkeit 3 % der Gesamtumsätze und 24.500 EUR nicht übersteigen.
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