BFH Kommentierung: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb
Die Bauerrichtungskosten sind nicht in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf die Bebauung erworben wird.
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