BFH Kommentierung: Beratungsbefugnis einer ausländischen StB-Gesellschaft
Eine im EU-Ausland ansässige Steuerberatungsgesellschaft kann aufgrund der Dienstleistungsfreiheit zur Beratung für inländische Steuerpflichtige befugt sein, wenn sie in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre eine steuerberatende Tätigkeit im Ausland ausgeübt hat.
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