BFH Kommentierung: Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei Elterngeld
Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang - also einschließlich des Sockelbetrags - zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers.
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