BFH Kommentierung: Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der ErbSt
Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer ist nicht auf die deutsche ErbSt anzurechnen, kann jedoch als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen sein.
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