BFH Kommentierung: Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung
Bei zeitlich gestreckter Zahlung fällt der Veräußerungserlös bei einem Spekulationsgeschäft anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zum Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen an.
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