BFH Kommentierung: Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen nach Vorläufigkeitsvermerk
Ist das FA bei der Änderung eines Bescheids nicht zur umfassenden Berücksichtigung aller bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, bleibt eine spätere Änderung wegen neuer Tatsachen möglich.
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