BFH Kommentierung: Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos
Die Regelung, nach der Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören, soweit für diese das steuerliche Einlagekonto als verwendet gilt, knüpft tatbestandlich an die ausgewiesenen Bestände des steuerlichen Einlagekontos an.
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