BFH Kommentierung: Büroetage in allein genutztem Gebäude als häusliches Arbeitszimmer
Bei Büroräumen gilt die Abzugsbeschränkung, wenn sie sich in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamilienhaus zusammen mit dessen Wohnräumen befinden und zwischen den Räumlichkeiten keine allgemein zugängliche oder von Dritten benutzte Verkehrsfläche liegt.
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