BFH Kommentierung: Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer zur Errichtung des Rohbaus und beauftragt der Erwerber Dritte mit dem Ausbau, sind die Ausbaukosten nur bei einem abgestimmten Verhalten zwischen Grundstücksverkäufer und den Ausbauunternehmern in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen.
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