BFH Kommentierung: Einkommensteuer-Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters
Der Zwangsverwalter hat die ESt des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung).
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