BFH Kommentierung: Einkommensteuer-Nachzahlung bei Nettolohnvereinbarung
Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine ESt-Nachzahlung, unterliegt der Vorteil der ESt und ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.
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