BFH Kommentierung: Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger Vermietung leer steht, sind so lange als Werbungskosten abziehbar, wie der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung nicht endgültig aufgegeben hat.
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