BFH Kommentierung: Eiscafé und Imbiss – einheitlicher Gewerbebetrieb?
Für die Unterscheidung zwischen einem einheitlichen Betrieb und mehreren selbständigen Betrieben kommt der Gleichartigkeit bzw. Ungleichartigkeit der Betätigungen wesentliche Bedeutung zu. Das Maß des für eine Zusammenfassung erforderlichen wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhangs steigt entsprechend der Verschiedenartigkeit der Betätigungen.
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